FAQ für Unternehmen
Sie sind GeschäftsführerIn, Betriebrat/-rätin oder MitarbeiterIn? Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst!
Ich möchte den Fragebogen BASA II in unserem Unternehmen anwenden. An wen kann ich mich wenden?
Gibt es in Ihrem Unternehmen jemanden, der sich mit psychologischer Diagnostik auskennt oder eine entsprechende Schulung besuchen könnte? Dann können Sie gerne mit Ihrem/r ProjektleiterIn die BASA II-Befragung planen und von uns ein Angebot für die technische Durchführung einholen.
Wenn Sie selbst niemanden im Unternehmen haben, der als ProjektleiterIn fungieren kann, senden wir Ihnen gerne eine Kontaktliste mit Personen zu, die das BASA II-Projekt auch in Ihrem Unternehmen umsetzen. Die Kosten für das Online-Tool sind standardisiert. Die weiteren Kosten (Vorbereitung der Befragung, Erstellung von Info-Material für die MitarbeiterInnen, Auswertungsbericht, ev. Workshops) werden von den externen ProjektleiterInnen selbstständig kalkuliert. Diese Projektteile werden nicht mehr von der eval IT GmbH durchgeführt.
Wir wollen unsere Mitarbeiterbefragung machen. Welche Arbeiten kann eval IT uns abnehmen?
Gerne übernehmen wir die organisatorischen und administrativen Teile Ihrer Mitarbeiterbefragung. Sie können hier nur einen Teil oder auch den gesamten Prozess bei uns auslagern.
Wir bieten folgende Services an:
- Druck
- postalischer Versand/ persönliche Verteilung
- Rückversand / Einsammeln / Vermietung von Einwurfboxen
- Dateneingabe
- Statistische Datenauswertung
Welcher Datenschutz ist sichergestellt bei der Online-Befragung mit dem BASA II?
Die elektronischen Daten werden auf zwei Hochsicherheitsservern in Österreich gespeichert. Das Back-up wird zumindest 2 Mal täglich durchgeführt. Die Übertragung erfolgt mittels SSL-Verschlüsselung, um einen sicheren Datentransfer zu gewährleisten.
Zum Schutz der persönlichen bzw. personenbezogenen Daten werden die eingegeben Antworten des Fragebogens von eval IT nicht mit personenbezogen Daten (wie E-Mail-Adresse, Name, ...) verbunden gespeichert. Zusätzlich wird eine Datenschutzvereinbarung empfohlen, die die rein statistische Auswertung der Daten sicherstellt. Sollte der Versand der Einladungs-E-Mails über eval IT organisiert werden, wird immer eine entsprechende Datenschutzvereinbarung abgeschlossen. Details zur Speicherung und Löschung der Daten können Sie hier in der FAQ für BefragungsteilnehmerInnen nachlesen.
Was passiert nach der Befragung mit unseren Daten?
Dies wird vorab von Ihnen definiert. Bei Papier-Befragungen können wir Ihnen die ausgefüllten Fragebögen übergeben oder sie vernichten. Bei Online-Befragungen werden die Rohdaten entweder für einen bestimmten Zeitraum bei uns gespeichert oder vollständig von unseren Servern gelöscht. Eine Wiederherstellung ist dann nicht mehr möglich.
Wir brauchen eine Evaluierung psychischer Belastungen. Reicht es, dass alle MitarbeiterInnen den BASA II machen und wir die Auswertung abspeichern?
Nein, dies reicht nicht aus. Im österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz steht, dass die psychischen Belastungen ermittelt werden müssen (z.B. mit dem BASA II). Die spezifische Beurteilung der Gefahren sollte jedoch über eine fachkundige Person (z.B. ArbeitspsychologIn) erfolgen. Weiters sind laut §4 (3) auf dieser Grundlage Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Hierfür kann der BASA II als gute Grundlage dienen.
Weiters müssen laut §5 die Ergebnisse der Evaluierung und die festgelegten Maßnahmen in den betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festgeschrieben werden. Ein reines Abspeichern der Ergebnisse ist daher zu wenig.
Die aktuell geltende Fassung können Sie hier im Rechtinformationssystem des Bundes abrufen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an uns und wir beantworten sie gerne!